Nuisance Recht: Genießen Eigentum ohne unzumutbare Störungen

EIN Plage (Manchmal als a Private Belästigung zur Unterscheidung von a öffentliches Ärgernis, Das ist ein ganz anderes Thema) ist ein Eingriff in das Recht auf Benutzung und Immobilien genießen. Physikalische Invasionen auf dem Grundstück sind trespasses, so kann ein Ärgernis ein nontrespassory Störungen bei der Verwendung von Immobilien genannt werden.

Ein Eigentümer hat nicht das absolute Recht, sie landen jede mögliche Weise zu verwenden, sie sich vorstellen können. Ein solches Recht unmöglich wäre, weil eine Person das Recht, was sie auf ihrem Land würde manchmal zu Konflikten mit einer anderen Person das Recht zu tun, was er auf seinem Land wollte tun wollte.

So das Gesetz der Belästigung in der Theorie gibt jeder Eigentümer das gleiche Recht: das Recht, sein Eigentum angemessen verwenden und zu genießen, ohne unzumutbare Störungen durch andere.

EIN Plage ist eine unzumutbare Beeinträchtigung der Einsatz und der Genuss ihrer Eigenschaft einer Person. Viele Arten von Aktivitäten können Belästigungen, vor allem diejenigen, die die folgenden verursachen:

  • Lärm

  • Odors

  • Staub und Rauch

  • Die Verschmutzung von Luft oder Wasser

  • Bugs, Nagetiere und andere Schädlinge

  • Explosionen und andere Schwingungen

  • Krankheit

  • Kriminalität

  • Licht

Einige Aktivitäten werden in der Regel als Belästigungen gesetzlich oder an sich. Solche Aktivitäten sind immer Belästigungen als eine Angelegenheit des Rechts, unabhängig von den Umständen. Eine Aktivität ist eine Belästigung per se in den folgenden Fällen:

  • Die Aktivität ist illegal. Wenn nämlich ein Gesetz bestimmte Verhaltensweisen verbietet, die Nutzung von Land betrifft, in ein solches Verhalten zu binden, ist von Natur aus nicht zumutbar und daher ist ein Ärgernis.

  • Die Aktivität ist von Natur aus und unvermeidlich gefährlich für Personen oder Sachen.

Andere Aktivitäten können Belästigungen sein, wenn sie unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar sind. Solche Belästigungen Belästigungen in der Tat genannt werden kann oder pro accidens. Gerichte berücksichtigen alle relevanten Umstände zu entscheiden, ob die Aktivität unzumutbar ist. Die relevanten Umstände enthalten in der Regel die folgenden:

  • Die Lage der Eigenschaften und der Charakter der Umgebung: Eine Aktivität kann in einigen Orten und unvernünftig an anderen Orten geeignet sein. Zum Beispiel kann eine Tankstelle in einem Gewerbegebiet angemessen sein, aber nicht in der Mitte einer Wohngegend.

  • Das Ausmaß des Schadens an den Kläger Gutsbesitzer: Um das Ausmaß des Schadens zu bewerten, ist das Gericht der Auffassung,

  • Der Charakter der Tätigkeit des Beklagten und Interferenz mit der Nutzung von Land

  • Wie viel die Aktivität stört tatsächlich mit der Landnutzung des Klägers

  • Wie oft es stört

  • In einigen Fällen die verfügbaren Alternativen an den Kläger

  • Die Vorteile der Beklagten Aktivität: Gerichte wiegen den Schaden an den Kläger gegen die Vorteile der Belästigung verursachenden Tätigkeit des Beklagten, nicht nur dem Angeklagten, sondern auch für die Gemeinschaft.

    den Nutzen Evaluierung beinhaltet die Kosten für Alternativen erwägen, die nicht mit der Klägerin Landnutzung stören würde. Je leichter die Beklagte ihre Tätigkeit führen könnte mit der Klägerin Landnutzung ohne Störung, desto wahrscheinlicher ist die Aktivität ist ein Ärgernis.

  • Wer war zuerst da: Gerichte berücksichtigen, die der widerstreitenden Landnutzung begann. Wenn der rechtmäßige Landnutzung des Beklagten erste war, mag es scheinen, weniger Messe für die Kläger später zu kommen und die frühere Verwendung Stopp oder zu ändern, weil es mit Konflikten, wie der Kläger will ihr Land zu nutzen.

    Aber das ist nur eine von vielen Überlegungen, denn es ist auch unfair erscheinen mag für ein Ärgernis verursachenden Landnutzung Betrieb irgendwo zu beginnen und dann für immer verhindern, dass andere aus ihrem in der Nähe Land eine produktive Nutzung wegen der bereits bestehenden zu beanstanden Nutzung von Land.

  • Bebauungsplan: Eine Aktivität ist eher ein Ärgernis zu sein, wenn es einen anwendbaren Zonenordnung verletzt, und es ist weniger wahrscheinlich, dass ein Ärgernis, wenn sie mit einer gültigen Zonenordnung entspricht.

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