Hat ein Anwesen ein Wächter nötig?

In einigen Fällen ernennt das Nachlaßgericht einen Vormund für einen Erben den Nachlass des Erben Angelegenheiten zu kümmern und sein Vermögen zu verwalten. Ein häufiger Fall ist eine, wo der Erblasser gestorben ist und der Erbe ist ein kleineres Kind oder ein sonst entmündigt Person, die aus dem Nachlass zu erben steht.

Wenn die Eltern eines Minderjährigen stirbt, wenn die Eltern einen Willen hatte, in der Regel wird er oder sie Namen der andere Elternteil des Kindes als Vormund. Wenn es keine andere Elternteil ist, zu der Erblasser typischerweise Namen einer anderen Person oder Personen, die als Wächter fungieren.

Gelegentlich wird ein Elternteil eine Person oder ein Paar als Hüterin (n) der Person seines oder ihres minderjährigen Kindes, und eine andere Person als Hüterin der Eigenschaft bezeichnen. Dies ist wahrscheinlich passieren, wenn der Erblasser fühlt sich eine Person oder Paar ist ideal, um die Kinder zu erziehen, aber nicht die beste Person (en) des Kindes Vermögen zu verwalten.

Wenn kein Wächter ist im Willen genannt, oder, wenn kein Wille ist, wird das Gericht den Wächter wählen, unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes. Es ist immer am besten für alle, wenn der Erblasser Namen ein Vormund in einem Testament beteiligt, wie die probate Richter der Erblasser die Wünsche, wenn überhaupt möglich zu ehren will es versuchen.

In vielen Staaten Richter müssen die angegebenen Wünsche im Willen folgen. In anderen Ländern macht der Richter die endgültige Entscheidung auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren, von denen die genannten Wünsche des Erblassers sind nur ein.

Wenn der Erblasser keinen Vormund benennen hat und es keine überlebenden Ehegatten, ist es üblich, mehrere Verwandte anfordert, vorwärts zu kommen Vormund ernannt zu werden, die alle behaupten, dass sie die beste Person zu kümmern sich um das minderjährige Kind oder Kinder sind. In diesem Fall wird die Richter Eingabe von allen Seiten und eine Entscheidung über das Wohl des Kindes Interessen leiten lassen und, wenn möglich, unter Berücksichtigung der Vorlieben des Kindes.

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