Wie der Rest eines Erblassers den Nachlass zu verteilen

Als Immobilien Testamentsvollstrecker, müssen Sie dem Nachlass des Rest oder die übrig gebliebenen Vermögen verteilen, nachdem Sie alle Schulden, die Verwaltungskosten bezahlt haben, und Vermächtnisse und Vermächtnisse aus dem Nachlass des Erblassers.

Ihre decedent könnte für die Anordnung des Anwesens Rückstand in dem Willen zur Verfügung gestellt. Andernfalls stellen die staatliche intestacy Gesetze für die Art und Weise der Verteilung. Wenn der Wille, den Rückstand zu einer widerruflichen Vertrauen verlässt, gießt es in das Vertrauen auf, und übertragen Sie die Vermögenswerte in den Treuhänder oder Treuhänder die Namen in welcher Weise auch immer sie lenken.

Um ein Legat von einer bestimmten Menge erfüllen, schreiben Sie einen Scheck auf das Girokonto des Anwesens. Sie können den Nachlaß nach der Frist für die Anmeldung von Forderungen bezahlen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um den Rest des Rückstandes zu verteilen:

  • Die Aufteilung der Rückstand durch Prozentsatz oder Bruchanteil: Wenn der Rückstand auf mehr als eine Person oder Organisation zu gehen, bieten der Wille, dass es durch den Prozentsatz oder gebrochene Anteil des Gesamtvermögens unterteilt werden. Jeweils die gleiche Wirkung haben.

  • Die Division durch pro Kopf oder pro Stirpes: Wenn der Rückstand pro Kopf aufgeteilt werden soll, erhält jede Person einen gleichen Anteil, egal, was die Beziehung zum Erblasser. Wenn der Rückstand nach Stämmen oder von Vertretungsrecht aufgeteilt werden soll, können Sie es teilen gleichermaßen an jedem Generationen Ebene, mit der Ausgabe von einer verstorbenen Person seinen Anteil zu nehmen.

Obwohl Sie Teilverteilungen von residuary machen können, solche Teil Verteilung ist keineswegs erforderlich. Um jedoch auf das Anwesen komplett zu schließen, sollten Sie endgültige Verteilung von residuary Aktien, wenn Sie alle Angelegenheiten des Nachlasses entschieden haben, einschließlich Immobilien und Erbschaftssteuer Schließung Briefe zu empfangen und die Endabrechnung vorbereitet.

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