Wie man Convey Due Diligence Informationen an den Käufer in einem M & A-Deal

In alten Zeiten zurück, als die Rechenschieber und Drehwahltelefon ausgeschlossen, MA Deal Trägern Durchführung der Due Diligence in einem Raum sitzen würden, genannt informell ein Datenraum, mit einem Stapel von Abschlüssen, Verträge, und alle Arten von Informationen , und langsam aber sicher bestätigen, was sie brauchten, um zu bestätigen.

Diese Aufgabe war nicht lustig, aber dank der Erfindung des Internets, endete der Wahnsinn des physischen Datenraum. Die MA Deal-Macher von heute verwenden, um eine Online-Datenraum (manchmal ein virtueller Datenraum genannt).

Eine Online-Datenraum hat zahlreiche Vorteile gegenüber dem altmodischen # 147-ein Bündel in einem kalten, unpersönlichen Raum # 148- Ansatz abgeladen Dokumente, darunter die folgenden:

  • Verkäufer können kontrollieren, wer sieht, welche Informationen und wann.

  • Der Käufer kann Due Diligence aus dem Komfort von seiner kalten und unpersönlichen Büro leiten, anstatt an den Verkäufer die Anlage zu reisen und in ihrer kalten und unpersönlichen Büro sitzen.

  • Mehrere Personen aus Käuferseite können die Datenraum zugreifen. Verkäufer muss nur sie Zugang (Benutzername und Passwort) zu gewähren.

  • Die Online-Datenraum fungiert als Zentralverwahrer. Diese Funktion verkürzt sich auf mehrere Personen aus Käufer Team die gleiche Anfrage über und über zu machen.

  • Verkäufer können überwachen, die vom Käufer Team hat in der Online-Datenraum zugegriffen und welche Dokumente die Menschen bewertet haben. Dies hilft Verkäufer Messer des Käufers Ernst. Ist er schaut in die alle Informationen oder nur bestimmte Bits - sagen, die Kundenliste?

  • Verkäufer bekommt ein Maß an Sicherheit. Dokumente geladen zu den meisten Online-Daten Zimmer verfügen über ein Wasserzeichen den Namen des Benutzers angezeigt werden, das Zugriffsdatum und die IP-Adresse. Wenn der Käufer Vertraulichkeit verletzt und gibt die Due-Diligence-Materialien jemand nicht vom Verkäufer genehmigt, weisen darauf hin, die Dokumente eindeutig die Person für den Verstoß begangen hat.

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