Der Prospekt auf der Series 7 Prüfung: Die Ausgabe und die Emittentin

Während für die Series 7 Prüfung vorbereiten, dann ist es wichtig, die Rolle des Prospekts zu verstehen, und was passiert, wenn Unternehmen Wertpapiere ausgeben. Diese Fragen werden geprüft und sind wichtig für das Verständnis der Registrierung von Wertpapieren.

Der Emittent einen vorläufigen Prospekt (manchmal mit Hilfe der Emissionsbank), die mit der Registrierungserklärung eingesandt wird. Der vorläufige Prospekt muss für potenzielle Käufer zur Verfügung stehen, wenn das Problem bei der Registrierung (während der Abkühlphase) bei der SEC.

Der vorläufige Prospekt ist abgekürzt, aber es enthält alle wesentlichen Fakten über den Emittenten und Ausgabe mit Ausnahme der endgültige Angebotspreis (Emissionspreis oder POP) und die effective Datum (Das Datum, das Problem wird zuerst verkauft werden).

Eine vorläufige Prospekt wird manchmal genannt Ablenkungsmanöver, nicht, weil es riecht fischig (oder ist völlig irreführend und irrelevant), sondern weil eine Aussage in roter Schrift auf dem Cover des vorläufigen Prospekts erklärt, dass es nicht die endgültige Version, und dass einige Elemente in der Zwischenzeit geändert.

Das endgültigen Prospekts, die gegen Ende der Bedenkzeit hergestellt wird, ist ein Rechtsdokument, das der Emittent prepares- wesentliche Informationen über den Emittenten und neue Emission von Wertpapieren enthält. Der endgültige Prospekt muss alle potentiellen Käufer der Ausgabe zur Verfügung stehen. Es enthält

  • Der endgültige Angebotspreis

  • Die Emissionsbank der Ausbreitung (der Gewinn die Konsortialbanken je Aktie zu machen)

  • Der Liefertermin (wenn die Wertpapiere verfügbar sein wird)

Da alle gegenseitigen (open-end) Fonds ständig neue Wertpapiere ausgeben, müssen sie immer ein Prospekt zur Verfügung. Darüber hinaus bieten viele Investmentfonds auch eine Erklärung von AddichZusatzinformationen (SAI), die liefert detaillierte Informationen über die Fonds Operation, die für einige Anleger nützlich sein können. Eine Erklärung über zusätzliche Informationen, ist auch bekannt als # 147-Part B # 148- eines Registrierungserklärung des Fonds.

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