Die Securities Act von 1933: Arming Investoren mit Informationen

Die Securities Act von 1933 wird manchmal als bezeichnet # 147-Wahrheit in # 148- Recht Wertpapiere, weil es erfordert, dass die Anleger erhalten eine angemessene und umfassende Finanzinformationen über die wesentlichen Aspekte der Wertpapiere zum öffentlichen Verkauf angeboten werden. Es verbietet ausdrücklich Betrug, Täuschung und andere Betrug in den Verkauf von Wertpapieren.

Das Gesetz von 1933 enthält eine detaillierte Registrierungsprozess, die Unternehmen mit erfüllen müssen, bevor sie Wertpapiere an die Öffentlichkeit zu bieten hat. Die Belastung und die Kosten, die Formen der Abschluss ist in der Verantwortung der Registrierung Unternehmen, die als Bezug genommen wird der Emittent.

Die SEC untersucht alle Anmeldeunterlagen für die Einhaltung des Gesetzes von 1933. Wenn die SEC feststellt, dass Informationen fehlen oder unrichtig sind, kann der Emittent Registrierung verweigert und kann verlieren ihr Recht, seine Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu verkaufen. (§ 5 (a) des Gesetzes von 1933 sieht vor, dass es # 147-rechtswidrig # 148- bieten eine Sicherheit für die Öffentlichkeit zu verkaufen, es sei denn, eine Registrierungserklärung in Kraft ist.)

Unternehmen, die den Registrierungsprozess unterzogen werden benötigt um Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Das Unternehmen Immobilien und Unternehmen

  • Die Arten von Wertpapieren zum Verkauf angeboten werden, wie Aktien, Anleihen und Partnerschaft Interessen zu

  • Zum Hintergrund der Leitung des Unternehmens

Die Aussage Anmeldung muss auch Abschluss sind von unabhängigen Buch zertifiziert.

Um die Offenlegungspflichten zu erfüllen, verteilen Unternehmen in der Regel ein Dokument ein genannt Prospekt für potenzielle Investoren. Der Inhalt des Prospekts durch das Gesetz von 1933 geregelt, sieht vor, dass # 147-a Prospekt muss die Angaben in der Registrierungserklärung enthalten # 148.

Diese Anweisung ist etwas irreführend, weil die Unternehmen in der Regel diese Dokumente in umgekehrter erstellen - einen Prospekt vor der Herstellung eine Registrierungserklärung der Ausarbeitung und dann zusammen mit einer Kopie des Prospekts in der Einreichung Registrierungserklärung.

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